Das Integrationsgesetz wurde im Juli 2016 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, die meisten seiner Bestimmungen traten am 6. August 2016 in
Kraft. Geändert wurden neben dem Aufenthaltsgesetz u.a. auch Bestimmungen des Asylgesetzes sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zeitgleich mit dem Integrationsgesetz wurde zudem im
Bundesgesetzblatt die „Verordnung zum Integrationsgesetz“ veröffentlicht, durch die insbesondere die Beschäftigungsverordnung sowie die Integrationskursverordung geändert werden.
1. Änderungen bei Beschäftigung und Ausbildung (Vorrangprüfung, Ausbildungsduldung, Ausbildungsbeihilfe)
2. Änderungen im Bereich Integration (Integrationskurse, „Arbeitsgelegenheiten“)
3. Änderungen im Aufenthaltsrecht (Verpflichtungserklärungen, Wohnsitzregelungen, Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge)
4. Änderungen im Asylrecht (Neuregelung der Unzulässigkeitsentscheidungen, Anhörung durch Nicht-BAMF Mitarbeitende)
5. Leistungskürzungen im AsylbLG
Beitrag aus dem ASYLMAGAZIN 9/2016
Grafische Übersicht "Anspruchsduldung für Ausbildung"
Grafische Übersicht "Arbeitsförderung und Arbeitserlaubnis"
Grafische Übersicht "Sprachförderung"
Leitfaden für den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Globalzustimmung nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG für Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III
Mit der Globalzustimmung der Bundesarbeitsagentur fallen Vorrangprüfung und Arbeitsbedingungsprüfung bei Einstiegsqualifizierungen weg. Das heisst, Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach 3 Monaten, Personen mit Duldung sogar schon am ersten Tag ihres Aufenthalts ohne weiteres Zustimmungsverfahren bei der Arbeitsagentur eine solche Ausbildungsvorbereitung absolvieren.